Logo
Zettel AGBs

Home

Angebote

Führungskräfteberatung

Teamentwicklung

Feedbackdialog

Persönlichkeitscoaching

Inhouse-Seminare

offene Angebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin. Vereinbarte Leistungen, die outdoor geplant sind, werden von Seite der Veranstalterin bei jedem Wetter durchgeführt, es sei denn, die Sicherheit der Teilnehmer kann nicht mehr gewährleistet werden.

2. Haftung
Die Veranstaltungen sind z. T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von der Veranstalterin nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den dreifachen Buchungspreis pro Teilnehmer beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Teilnahme an offenen Seminaren und Einzelcoaching ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen gegenüber anderen. Er kommt für verursachte Schäden selbst auf. Für Diebstahl, Unfälle, Sachschäden oder gesundheitliche Störungen wird nicht gehaftet. Es besteht kein Therapieanspruch.

3. Mitwirkungspflicht
Um die Sicherheit auf dem höchst möglichem Niveau zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Veranstalterin bzw. den von ihr eingesetzten Betreuern bei Veranstaltungen Folge zu leisten.

4. Vertragsabschluss
Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn dem Auftraggeber die Annahme von der Veranstalterin bestätigt wird.

5. Zahlungsbedingungen & Rücktritt
Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass die Veranstalterin spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung über den Betrag verfügen kann. Bei einem Auftragsvolumen von über € 5.000,- ist eine Anzahlung von 50% innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Diese Vorauszahlung dient der Anzahlung von Fremdleistern genauso wie der Anschaffung von zusätzlichem Material oder sonstiger organisatorischer Mittel. Der Restbetrag wird nach Durchführung der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Veranstalterin dazu berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe ihrer bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Im Falle des Rücktritts des Auftraggebers oder des von ihm zu vertretenden Ausfalls der Veranstaltung, erhebt die Veranstalterin eine Ausfallentschädigung in Höhe der ihr bis dahin nachweislich entstandenen Kosten, d.h. Kosten für Fremdleister zzgl. eines angemessenen Vergütungsanteils für bereits erbrachte Arbeitsleistungen. Seminare: Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird ein Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig; ab 2 Wochen vorher das gesamte Honorar, es sei denn, es wird ein Ersatztermin benannt.
Einzelberatung: Nach einem unverbindlichen Ersttermin wird die Entscheidung für die Durchführung eines Beratungsprozesses gefällt. Im positiven Fall wird ein Mindeststundenumfang (i.d.R. 6 Std. inkl. Ersttermin) vereinbart, der innerhalb von maximal 6 Monaten durchgeführt und abgerechnet wird. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf und Absprache vereinbart. Bei Absage einer Einzelcoaching- oder Supervisionssitzung ab 48 Std. vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.

6. Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von der Veranstalterin angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.

7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.01.2011