
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin. Die vereinbarten Leistungen werden von Seite der Veranstalterin bei jedem Wetter durchgeführt, es sei denn, die Sicherheit der Teilnehmer kann nicht mehr gewährleistet werden.
Für offene Seminar- und Coachingangebote gelten gesonderte Teilnahmebedingungen, die der jeweiligen Seminaranmeldung beiliegen oder im Falle eines Einzelcoachings vereinbart werden.
2. Haftung
Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von der Veranstalterin nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den einfachen Buchungspreis pro Teilnehmer beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
3. Mitwirkungspflicht
Um die Sicherheit auf dem höchst möglichen Niveau zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Veranstalterin bzw. den von ihr eingesetzten Betreuern bei Veranstaltungen Folge zu leisten.
4. Vertragsabschluss
Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn dem Auftraggeber die Annahme von der Veranstalterin bestätigt wird.
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass die Veranstalterin spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung über den Betrag verfügen kann.
Bei einem Auftragsvolumen von über 5.000,- EUR ist eine Anzahlung von 50% innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Diese Vorauszahlung dient der Anzahlung von Fremdleistern genauso wie der Anschaffung von zusätzlichem Material oder sonstiger organisatorischer Mittel. Der Restbetrag wird nach Durchführung der Veranstaltung fällig.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Veranstalterin dazu berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe ihrer bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird ein Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig; ab 2 Wochen vorher das gesamte Honorar, es sei denn, es wird ein Ersatztermin benannt.
6. Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von der Veranstalterin angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.01.2008